Anleger
Direktkommanditist wird auch Anleger genannt, der sich unmittelbar als
Kommanditist an der Fondsgesellschaft beteiligt und auch persönlich ins
Handelsregister eingetragen wird.
Anlaufkosten
Anlaufkosten sind Kosten, die beim Start eines Unternehmens entstehen.
Beispielsweise Gründungskosten für Rechtsberatung, Notar,
Handelsregistereintrag. Außerdem Kosten für die Erarbeitung des
Fondskonzepts, für Prospekterstellung und Prospektprüfung,
Schätzgutachten, Eigenkapitalplatzierung, Fremdkapitalbeschaffung,
Steuerberatung, Treuhandschaft, Geschäftsbesorgung,
Mittelverwendungskontrolle, Zwischenfinanzierung usw.
Bauleistungsversicherung
Eine Bauleistungsversicherung springt ein, wenn während der Bauphase an
der Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen Schäden entstehen.
Diese können durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus
verursacht werden.
Bereitstellungszins
Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten und vom
Darlehensnehmer noch nicht in Anspruch genommenen Darlehen oder
Darlehensteile. Der Bereitstellungszins beträgt in der Regel 3 % p.a.
bzw. 0,25 % monatlich.
Closed-End Funds
Hierbei handelt es sich um einen Fond, der von Beginn an in einer
limitierten Abzahl herausgegeben wird. Sobald alle Anteile des Fonds
auf´dem Markt untergebracht wurden, wird der Fonds geschlossen und der
Anleger hat nach Schließen des Fonds keinen Anspruch auf Rücknahme,
sondern muss, wie beim üblichen Aktienmarkt, einen Käufer über die Börse
für seine Zertifikate finden. Diese Art des geschlossenen Fonds ist
besonders in den USA sehr üblich. Beim „Geschlossenen Fonds“ richtet
sich der Kurs nach Angebot und Nachfrage im Sekundärmarkt mit den
Fondanteilen und nicht nach dem Tageswert des Fondsvermögens.
Drei-Objekt-Grenze
Drei-Objekt-Grenze ist von der Rechtsprechung eine festgelegte,
typisierte Grenze, bei deren Überschreiten die private
Vermögensverwaltung in eine gewerbliche Tätigkeit umschlägt.Die
Drei-Objekt-Grenze wurde vom Bundesfinanzhof zur Abgrenzung von
steuerfreien Erträgen privater Vermögensverwaltung und steuerpflichtigen
Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) entwickelt. Sie besagt, dass
bereits ein gewerblicher Grundstückshandel – und keine private
Vermögensverwaltung mehr – vorliegt, wenn ein Grundstückseigentümer
innerhalb von fünf Jahren mehr als drei ""Objekte"" in zeitlicher Nähe
zu deren Anschaffung, Herstellung oder grundlegender Modernisierung
verkauft. Die Gewinne aus dem Verkauf führen zu Einkünften aus
Gewerbebetrieb. Je nach Höhe des Gewinns setzt das Finanzamt nicht nur
Einkommensteuer, sondern auch Gewerbesteuer fest. Besonderheiten gelten
bei langjährigem Vorbesitz und Rechtsnachfolge: Werden bebaut erworbene
Grundstücke veräußert, die der Veräußerer mindestens 10 Jahre durch
Vermietung oder für eigene Wohnzwecke nutzte, ist dies unabhängig von
der Zahl der veräußerten Objekte noch private Vermögensverwaltung.Die
Veräußerung ererbten Grundbesitzes wird grundsätzlich von der
Drei-Objekt-Grenze nicht erfasst.Unabhängig von der Drei-Objekt-Grenze
ist ein Spekulationsgewinn nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei einer
Grundstücksveräußerung innerhalb der Zehnjahresfrist zu versteuern.
Eigenleistung
Persönliche Arbeitsleistung (Selbst-, Verwandten- und
Nachbarschaftshilfe), die zur Einsparung von Handwerkerlohnkosten
erbracht wird. Die Höhe der Eigenleistung wird vielfach überschätzt.
Risiken liegen im hohen Zeitaufwand, der längeren Bauzeit, der teilweise
unzureichenden fachlichen Qualifikation und dem Ausschluss von
Gewährleistungsansprüchen. Die Eigenleistung wird oft auch als
Muskelhypothek bezeichnet.Siehe auch: Eigenkapital, Fremdkapital,
Muskelhypothek
Emissionshaus
Gesellschaft, die geschlossene Fonds konzipiert, den Fondprospekt
erstellt und Fondsanteile ausgibt sowie Bank, Kreditinstitut oder
Beratungsgesellschaft, die im Rahmen der Fondsfinanzierung wesentliche
Aufgaben, wie zum Beispiel die Beratung bei der Konzeption von Fonds,
Erstellung des Beteiligungsprospektes, Finanzierungsvermittlung und
Ausgabe von Kommanditanteilen übernimmt.
Förderung des Wohneigentums
Um in der Bundesrepublik Deutschland die Wohneigentumsquote zu erhöhen,
wurden zur Erleichterung von Baufinanzierungen staatliche Förderungen
eingerichtet. Dies wurde einerseits durch die Bereitstellung
öffentlicher Mittel, Bürgschaften oder Zulagen ermöglicht. Andererseits
besteht die Möglichkeit, bestimmte beim Bau anfallende Kosten steuerlich
geltend zu machen. Die staatliche Förderung wurde jedoch unter anderem
mit der Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 gekürzt.Siehe
auch: Eigenheimzulage
Festzins
Der bei Hypothekendarlehen für einen bestimmten Zeitraum
festgeschriebene Zinssatz. Eine Kündigung des Darlehens ist in dieser
Zeit nicht möglich. Nur bei einer Zinsfestschreibung von mehr als zehn
Jahren kann das Darlehen unter Berücksichtigung einer sechsmonatigen
Frist gekündigt werden.Siehe auch: Festdarlehen
Gefahrübergang
Hierunter versteht man die Frage, wer im Falle einer - weder vom Bauherr
noch vom Bauunternehmer zu vertretenden - Zerstörung oder Beschädigung
des Bauwerks das Risiko der Neuherstellung und der Vergütung zu tragen
hat. Beim BGB-Vertrag findet der Gefahrenübergang nach § 644 BGB mit
Abnahme des Bauwerks statt. Nach diesem Zeitpunkt muss der Bauherr die
Vergütung des Bauunternehmers auch dann zahlen, wenn das Gebäude
zerstört oder beschädigt wird. Eine davon zugunsten des Bauunternehmers
abweichende Regelung enthält § 7 VOB/B, der die Gefahr auf beide
Vertragspartner verteilt.
Gesellschafter
Die Beziehungen und Rechte der Gesellschafter untereinander regelt der
Gesellschaftsvertrag. Die diesbezüglichen Vorgaben für die KG aus dem
HGB (Vorlage:§ ff) sind weitestgehend dispositiv, d. h. sie können durch
vertragliche Vereinbarungen abbedungen werden. So sieht z. B. Vorlage:§
Abs. 1 i.V.m. § 161 Abs. 2 HGB vor, dass Beschlüsse der Gesellschafter
einstimmig zu fassen sind. Diese Regelung kann im Gesellschaftsvertrag
durch eine Vereinbarung ersetzt werden, die Mehrheitsbeschlüsse
ermöglicht. Auch die Berechnung dieser Mehrheit sollte hier definiert
werden, andernfalls gilt nach § 119 Abs. 2 die Kopfzahl der
Gesellschafter.
Hammergrundstück
Ein Hammergrundstück ist ein Grundstück, bei dem der hinten wohnende
Nachbar (nutzt praktisch die Fläche wie beim echten Hammerkopf) keine
eigene Zufahrt hat und darauf angewiesen ist, über das vordere
Grundstück laufen und fahren zu müssen (praktisch wie beim echten
Hammerstiel). Im Baulastenverzeichnis bzw. Grundbuch ist dann dieses
Wegerecht als Nutzungsbeschränkung für den Eigentümer des vorderen
Grundstücks eingetragen.
Immobilienfonds
Fonds zur Finanzierung bestimmter Bauobjekte. Hierbei kann zwischen
offenen und geschlossenen Immobilienfonds unterschieden werden.
Immobilienfonds unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften.
Kapitalkosten
Im Bereich der Baufinanzierung versteht man unter Kapitalkosten die
Zinsen, die ein Kunde für die in Anspruch genommenen Finanzierungsmittel
zahlen muss.
Kommanditbeteiligung
Kommanditbeteiligung ist ein Anteil eines Kommanditisten an einer
Kommanditgesellschaft. Die Höhe der Kommanditbeteiligung ergibt sich aus
der übernommenen Pflichteinlage; dieser Betrag ist für den Anteil des
Kommanditisten am Ergebnis (Gewinn und Verlust) und am Vermögen der
Kommanditgesellschaft sowie für die Verwaltungsrechte des Kommanditisten
(wie z. B. das Stimmrecht) von Bedeutung
Legitimation
Jeder Darlehensnehmer muss sich durch Vorlage eines gültigen
Personalausweises oder Reisepasses ausweisen. Häufig kann aufgrund der
räumlichen Entfernung des Kreditinstituts die Vorlage der notwendigen
Papiere nicht persönlich erfolgen. Hier übernimmt die Deutsche Post AG
im Rahmen des PostIdent-Verfahrens vielfach die Legitimationsprüfung.
Lineare Abschreibung
Alternativ zur degressiven Abschreibung, bei der sich die
Abschreibungsrate mit der Zeit verringert, können die Herstellungs- und
Anschaffungskosten auch linear abgeschrieben werden. Hierbei bleiben die
jährlichen Raten über die gesamte Laufzeit konstant. Damit ist auch die
Steuer mindernde Wirkung gleich bleibend.Siehe auch: Abschreibung
Mietrendite
Eine Immobilie erwirtschaftet eine durchschnittliche Mietrendite in Höhe
von 4 - 5% p.a. Dies ist die Sofortrendite, die der Anleger für sein
eingesetztes Kapital erhält. Hinzu kommen jedoch noch die
Steuerrückerstattungen, die sich aufgrund der Abschreibungsmöglichkeiten
ergeben, die ebenfalls eine Einnahmequelle darstellen, und damit der
Rendite zugerechnet werden müssen. Eine weitere Rendite ist die
Wertsteigerung, die sich aus zwei Komponenten zusammensetzt. Die erste
Komponente ergibt sich aus der Tatsache das es sich eine
inflationsgeschützte Anlage handelt. Die bedeuted das der Wert der
Immobilie im Gegensatz zu direkten Geldanlagen um den Wert der
Inflationsrate ansteigt. Der zweite Punkt ist die Wertsteigerung die
sich aus der gewählten Lage der Immobilie ergibt. Kaufpreise in sehr
guten LAgen können durchaus bis zu 5% p.a. ansteigen.
Negativzeugnis
Wird auch Negativbescheinigung genannt und ist die Bestätigung der
Gemeinde, dass sie von ihrem Vorkaufsrecht für das betreffende
Grundstück keinen Gebrauch macht. Das klärt der Notar bei der
Kaufhandlung, kann aber schon vorher vom Kaufinteressenten durch
Nachfrage im Planungsamt ermittelt werden. Kein Vorkaufsrecht besteht,
wenn der Verkäufer in gerader Linie mit dem Käufer verwandt ist.
Nominalzins
Der Nominalzins wird meist für ein Jahr angegeben und vom Nominalbetrag
des Darlehens berechnet. Wenn für ein Darlehen von 100.000,- Euro
beispielsweise ein Nominalzins von 4,5 % gewährt wird, liegen die
jährlichen nominalen Zinszahlungen bei 4.500,- Euro. Der Effektivzins,
der Zins der alle anfallenden Kosten beinhaltet, liegt über diesem
Satz.Siehe auch: Effektivzins
Offene Immobilienfonds
Bei offenen Immobilienfonds erwirbt der Anleger unmittelbares
gemeinschaftliches Eigentum an mehreren Immobilien und sichert sich das
Know-how erfahrener Manager, denen er Erwerb und Betreuung rentabler
Objekte anvertraut. Die Geldinstitute können die Immobilienzertifikate
unbeschränkt ausgegeben, wobei es abhängig von Angebot und Nachfrage bei
der Anzahl und dem Kurs der umlaufenden Anteile ständige Änderungen
geben kann.
Preisangabenverordnung
Verordnung zum Schutz der Verbraucher. Um eine bessere Vergleichbarkeit
zu gewährleisten, sind die Kreditinstitute laut Preisangabenverordnung
(PAngV) verpflichtet, in Angeboten und Darlehensverträgen alle
relevanten Kosten, Preise und Effektivzinssätze aufzulisten.
Prolongation
Verlängerung eines bestehenden Darlehens. Im Gegensatz zur Umschuldung
werden hier lediglich die Zinsen neu angepasst. Ein Wechsel des
Darlehensgebers (der Bank) findet nicht statt.
Rücktritt vom Darlehensvertrag
Einseitige Aufhebung eines noch nicht ausgezahlten Kreditvertrags durch
den Darlehensgeber. Das Institut wird von dem Vertrag zurücktreten, wenn
beispielsweise nachträglich Informationen bekannt werden, die eine
Auszahlung nicht mehr rechtfertigen. Auch falsche Angaben im
Darlehensantrag berechtigen den Kreditgeber, zurückzutreten und eine so
genannte Nichtabnahmeentschädigung zu verlangen.
Rating
Rating (englisch für „Bewertung“, „Einschätzung“) bezeichnet allgemein
ein Verfahren für die Einschätzung von Personen, Gegenständen,
Unternehmen oder Staaten
Sanierungsgebiet
Die Festlegung eines Sanierungsgebietes unterliegt der jeweiligen Stadt
bzw.den Denkmalämter. In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet
erhalten alle Objekte eine Förderung gem. § 7h EStG. Ein
Sanierungsgebiet können ganze Gemeinden, Stadtviertel oder auch
Straßenzüge sein. Der Unterschied zur Absetzung nach § 7i EStG besteht
u.a. darin, das schon vor Sanierungsbeginn der Prozentsatz für die
Absetzbarkeit bei dem jeweiligen Objekt vorliegt, bei der Absetzbarkeit
nach § 7i wird die endgültige Bescheinigung über die Höhe der
Sanierungskosten im Gegensatz zum Sanierungsgebiet erst nach
vollständiger Fertigstellung erteilt.Siehe auch: Denkmal
Sondereigentum
Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet zwei Arten des
Sondereigentums: Zum einen das Sondereigentum an einer bestimmten
Wohnung (Wohnungseigentum), zum anderen das Sondereigentum an nicht zu
Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum).
Teilungserklärung
Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass
ein Haus in verschiedene von einander getrennte Wohnungen geteilt wird.
Die Teilung wird mit der Anlegung von eigenen Wohnungsgrundbüchern
wirksam. Dadurch ist es möglich, diese Miteigentumsanteile selbständig
zu belasten. Die Teilungserklärung gibt unter anderem Auskunft darüber,
welche konkreten Gebäudeteile Sonder-, Teil- oder Gemeinschaftseigentum
sind.Siehe auch: Teileigentum
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bescheinigung des Finanzamts, dass der Käufer einer Immobilie die
Grunderwerbssteuer bezahlt hat. Für die Eintragung des
Eigentümerwechsels ins Grundbuch wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung
verlangt.
Verkehrshypothek
Die Verkehrshypothek, die als Buch- und Briefhypothek bestellt werden
kann, ist ebenfalls an das Bestehen der Forderung gebunden, jedoch nur
in Bezug auf den ersten Gläubiger, d.h. der erste Gläubiger kann die
Hypothek nur erwerben, wenn die gesicherte Forderung besteht. Überträgt
der erste Hypothekengläubiger die Hypothek auf einen anderen, dann gilt
der öffentliche Glaube des Grundbuchs, d.h., das wenn der Gläubiger aus
der letzten Hypothek klagt, er das Bestehen der Forderung nicht zu
beweisen braucht, da die Grundbucheintragung die Vermutung begründet,
daß die Forderung besteht. Zur Entstehung der Hypothek sind Einigung und
Eintragung im Grundbuch erforderlich. Die Einigung muß zwischen dem
Gläubiger der Forderung und dem Grundstückseigentümer geschlossen
werden. Die Eintragung der Hypothek muß enthalten: den Namen des
Gläubigers, den Betrag der Forderung und die Zinsen. Zum Erwerb einer
Briefhypothek ist die Übergabe des Briefes an den Gläubiger
erforderlich. Siehe auch: Hypothek, Hypothekenbank, Hypothekendarlehen,
Sicherungshypothek
Wertsteigerungspotenzial
Bei Immobilien ergibt sich in der Regel im Falle von Mietsteigerungen
eine entsprechende Werterhöhung der Immobilie, da sich der Kaufpreis bei
Gewerbeimmobilien überwiegend nach dem Ertragswert bestimmt
Zweitmarkt für geschlossene Fonds
Unter dem Zweitmarkt für geschlossene Fonds versteht man einen Markt, in
dem Gesellschaftsanteile (in der Regel Kommanditanteile) an bestehenden
geschlossene Fonds während der Laufzeit gehandelt werden.