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Glossar

Anleger
Direktkommanditist wird auch Anleger genannt, der sich unmittelbar als Kommanditist an der Fondsgesellschaft beteiligt und auch persönlich ins Handelsregister eingetragen wird.

Anlaufkosten
Anlaufkosten sind Kosten, die beim Start eines Unternehmens entstehen. Beispielsweise Gründungskosten für Rechtsberatung, Notar, Handelsregistereintrag. Außerdem Kosten für die Erarbeitung des Fondskonzepts, für Prospekterstellung und Prospektprüfung, Schätzgutachten, Eigen­­ka­pi­tal­platzierung, Fremdkapitalbeschaffung, Steuerberatung, Treuhandschaft, Geschäftsbesorgung, Mittelverwendungskontrolle, Zwischenfinanzierung usw.

Bauleistungsversicherung
Eine Bauleistungsversicherung springt ein, wenn während der Bauphase an der Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen Schäden entstehen. Diese können durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus verursacht werden.

Bereitstellungszins
Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten und vom Darlehensnehmer noch nicht in Anspruch genommenen Darlehen oder Darlehensteile. Der Bereitstellungszins beträgt in der Regel 3 % p.a. bzw. 0,25 % monatlich.

Closed-End Funds
Hierbei handelt es sich um einen Fond, der von Beginn an in einer limitierten Abzahl herausgegeben wird. Sobald alle Anteile des Fonds auf´dem Markt untergebracht wurden, wird der Fonds geschlossen und der Anleger hat nach Schließen des Fonds keinen Anspruch auf Rücknahme, sondern muss, wie beim üblichen Aktienmarkt, einen Käufer über die Börse für seine Zertifikate finden. Diese Art des geschlossenen Fonds ist besonders in den USA sehr üblich. Beim „Geschlossenen Fonds“ richtet sich der Kurs nach Angebot und Nachfrage im Sekundärmarkt mit den Fondanteilen und nicht nach dem Tageswert des Fondsvermögens.

Drei-Objekt-Grenze
Drei-Objekt-Grenze ist von der Rechtsprechung eine festgelegte, typisierte Grenze, bei deren Überschreiten die private Vermögensverwaltung in eine gewerbliche Tätig­keit umschlägt.Die Drei-Objekt-Grenze wurde vom Bundesfinanzhof zur Abgrenzung von steuerfreien Erträgen privater Vermögensverwaltung und steuerpflichtigen Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) entwickelt. Sie besagt, dass bereits ein gewerblicher Grundstückshandel – und keine private Vermögensverwaltung mehr – vorliegt, wenn ein Grundstückseigentümer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei ""Objekte"" in zeitlicher Nähe zu deren Anschaffung, Herstellung oder grundlegender Modernisierung verkauft. Die Gewinne aus dem Verkauf führen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Je nach Höhe des Gewinns setzt das Finanzamt nicht nur Einkommensteuer, sondern auch Gewerbesteuer fest. Besonderheiten gelten bei langjährigem Vorbesitz und Rechtsnachfolge: Werden bebaut erworbene Grundstücke veräußert, die der Veräußerer mindestens 10 Jahre durch Vermietung oder für eigene Wohnzwecke nutzte, ist dies unabhängig von der Zahl der veräußerten Objekte noch private Vermögensverwaltung.Die Veräußerung ererbten Grundbesitzes wird grundsätzlich von der Drei-Objekt-Grenze nicht erfasst.Unabhängig von der Drei-Objekt-Grenze ist ein Spekulationsgewinn nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei einer Grundstücksveräußerung innerhalb der Zehnjahresfrist zu versteuern.

Eigenleistung
Persönliche Arbeitsleistung (Selbst-, Verwandten- und Nachbarschaftshilfe), die zur Einsparung von Handwerkerlohnkosten erbracht wird. Die Höhe der Eigenleistung wird vielfach überschätzt. Risiken liegen im hohen Zeitaufwand, der längeren Bauzeit, der teilweise unzureichenden fachlichen Qualifikation und dem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen. Die Eigenleistung wird oft auch als Muskelhypothek bezeichnet.Siehe auch: Eigenkapital, Fremdkapital, Muskelhypothek

Emissionshaus
Gesellschaft, die geschlossene Fonds konzipiert, den Fondprospekt erstellt und Fondsanteile ausgibt sowie Bank, Kreditinstitut oder Beratungsgesellschaft, die im Rahmen der Fondsfinanzierung wesentliche Aufgaben, wie zum Beispiel die Beratung bei der Konzeption von Fonds, Erstellung des Beteiligungsprospektes, Finanzierungsvermittlung und Ausgabe von Kommanditanteilen übernimmt.

Förderung des Wohneigentums
Um in der Bundesrepublik Deutschland die Wohneigentumsquote zu erhöhen, wurden zur Erleichterung von Baufinanzierungen staatliche Förderungen eingerichtet. Dies wurde einerseits durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel, Bürgschaften oder Zulagen ermöglicht. Andererseits besteht die Möglichkeit, bestimmte beim Bau anfallende Kosten steuerlich geltend zu machen. Die staatliche Förderung wurde jedoch unter anderem mit der Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 gekürzt.Siehe auch: Eigenheimzulage

Festzins
Der bei Hypothekendarlehen für einen bestimmten Zeitraum festgeschriebene Zinssatz. Eine Kündigung des Darlehens ist in dieser Zeit nicht möglich. Nur bei einer Zinsfestschreibung von mehr als zehn Jahren kann das Darlehen unter Berücksichtigung einer sechsmonatigen Frist gekündigt werden.Siehe auch: Festdarlehen

Gefahrübergang
Hierunter versteht man die Frage, wer im Falle einer - weder vom Bauherr noch vom Bauunternehmer zu vertretenden - Zerstörung oder Beschädigung des Bauwerks das Risiko der Neuherstellung und der Vergütung zu tragen hat. Beim BGB-Vertrag findet der Gefahrenübergang nach § 644 BGB mit Abnahme des Bauwerks statt. Nach diesem Zeitpunkt muss der Bauherr die Vergütung des Bauunternehmers auch dann zahlen, wenn das Gebäude zerstört oder beschädigt wird. Eine davon zugunsten des Bauunternehmers abweichende Regelung enthält § 7 VOB/B, der die Gefahr auf beide Vertragspartner verteilt.

Gesellschafter
Die Beziehungen und Rechte der Gesellschafter untereinander regelt der Gesellschaftsvertrag. Die diesbezüglichen Vorgaben für die KG aus dem HGB (Vorlage:§ ff) sind weitestgehend dispositiv, d. h. sie können durch vertragliche Vereinbarungen abbedungen werden. So sieht z. B. Vorlage:§ Abs. 1 i.V.m. § 161 Abs. 2 HGB vor, dass Beschlüsse der Gesellschafter einstimmig zu fassen sind. Diese Regelung kann im Gesellschaftsvertrag durch eine Vereinbarung ersetzt werden, die Mehrheitsbeschlüsse ermöglicht. Auch die Berechnung dieser Mehrheit sollte hier definiert werden, andernfalls gilt nach § 119 Abs. 2 die Kopfzahl der Gesellschafter.

Hammergrundstück
Ein Hammergrundstück ist ein Grundstück, bei dem der hinten wohnende Nachbar (nutzt praktisch die Fläche wie beim echten Hammerkopf) keine eigene Zufahrt hat und darauf angewiesen ist, über das vordere Grundstück laufen und fahren zu müssen (praktisch wie beim echten Hammerstiel). Im Baulastenverzeichnis bzw. Grundbuch ist dann dieses Wegerecht als Nutzungsbeschränkung für den Eigentümer des vorderen Grundstücks eingetragen.

Immobilienfonds
Fonds zur Finanzierung bestimmter Bauobjekte. Hierbei kann zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds unterschieden werden. Immobilienfonds unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften.

Kapitalkosten
Im Bereich der Baufinanzierung versteht man unter Kapitalkosten die Zinsen, die ein Kunde für die in Anspruch genommenen Finanzierungsmittel zahlen muss.

Kommanditbeteiligung
Kommanditbeteiligung ist ein Anteil eines Kommanditisten an einer Kommanditgesellschaft. Die Höhe der Kommanditbeteiligung ergibt sich aus der übernommenen Pflichteinlage; dieser Betrag ist für den Anteil des Kommanditisten am Ergebnis (Gewinn und Verlust) und am Vermögen der Kommanditgesellschaft sowie für die Verwaltungsrechte des Kommanditisten (wie z. B. das Stimmrecht) von Bedeutung

Legitimation
Jeder Darlehensnehmer muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen. Häufig kann aufgrund der räumlichen Entfernung des Kreditinstituts die Vorlage der notwendigen Papiere nicht persönlich erfolgen. Hier übernimmt die Deutsche Post AG im Rahmen des PostIdent-Verfahrens vielfach die Legitimationsprüfung.

Lineare Abschreibung
Alternativ zur degressiven Abschreibung, bei der sich die Abschreibungsrate mit der Zeit verringert, können die Herstellungs- und Anschaffungskosten auch linear abgeschrieben werden. Hierbei bleiben die jährlichen Raten über die gesamte Laufzeit konstant. Damit ist auch die Steuer mindernde Wirkung gleich bleibend.Siehe auch: Abschreibung

Mietrendite
Eine Immobilie erwirtschaftet eine durchschnittliche Mietrendite in Höhe von 4 - 5% p.a. Dies ist die Sofortrendite, die der Anleger für sein eingesetztes Kapital erhält. Hinzu kommen jedoch noch die Steuerrückerstattungen, die sich aufgrund der Abschreibungsmöglichkeiten ergeben, die ebenfalls eine Einnahmequelle darstellen, und damit der Rendite zugerechnet werden müssen. Eine weitere Rendite ist die Wertsteigerung, die sich aus zwei Komponenten zusammensetzt. Die erste Komponente ergibt sich aus der Tatsache das es sich eine inflationsgeschützte Anlage handelt. Die bedeuted das der Wert der Immobilie im Gegensatz zu direkten Geldanlagen um den Wert der Inflationsrate ansteigt. Der zweite Punkt ist die Wertsteigerung die sich aus der gewählten Lage der Immobilie ergibt. Kaufpreise in sehr guten LAgen können durchaus bis zu 5% p.a. ansteigen.

Negativzeugnis
Wird auch Negativbescheinigung genannt und ist die Bestätigung der Gemeinde, dass sie von ihrem Vorkaufsrecht für das betreffende Grundstück keinen Gebrauch macht. Das klärt der Notar bei der Kaufhandlung, kann aber schon vorher vom Kaufinteressenten durch Nachfrage im Planungsamt ermittelt werden. Kein Vorkaufsrecht besteht, wenn der Verkäufer in gerader Linie mit dem Käufer verwandt ist.

Nominalzins
Der Nominalzins wird meist für ein Jahr angegeben und vom Nominalbetrag des Darlehens berechnet. Wenn für ein Darlehen von 100.000,- Euro beispielsweise ein Nominalzins von 4,5 % gewährt wird, liegen die jährlichen nominalen Zinszahlungen bei 4.500,- Euro. Der Effektivzins, der Zins der alle anfallenden Kosten beinhaltet, liegt über diesem Satz.Siehe auch: Effektivzins

Offene Immobilienfonds
Bei offenen Immobilienfonds erwirbt der Anleger unmittelbares gemeinschaftliches Eigentum an mehreren Immobilien und sichert sich das Know-how erfahrener Manager, denen er Erwerb und Betreuung rentabler Objekte anvertraut. Die Geldinstitute können die Immobilienzertifikate unbeschränkt ausgegeben, wobei es abhängig von Angebot und Nachfrage bei der Anzahl und dem Kurs der umlaufenden Anteile ständige Änderungen geben kann.

Preisangabenverordnung
Verordnung zum Schutz der Verbraucher. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, sind die Kreditinstitute laut Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Kosten, Preise und Effektivzinssätze aufzulisten.


Prolongation
Verlängerung eines bestehenden Darlehens. Im Gegensatz zur Umschuldung werden hier lediglich die Zinsen neu angepasst. Ein Wechsel des Darlehensgebers (der Bank) findet nicht statt.

Rücktritt vom Darlehensvertrag
Einseitige Aufhebung eines noch nicht ausgezahlten Kreditvertrags durch den Darlehensgeber. Das Institut wird von dem Vertrag zurücktreten, wenn beispielsweise nachträglich Informationen bekannt werden, die eine Auszahlung nicht mehr rechtfertigen. Auch falsche Angaben im Darlehensantrag berechtigen den Kreditgeber, zurückzutreten und eine so genannte Nichtabnahmeentschädigung zu verlangen.

Rating
Rating (englisch für „Bewertung“, „Einschätzung“) bezeichnet allgemein ein Verfahren für die Einschätzung von Personen, Gegenständen, Unternehmen oder Staaten

Sanierungsgebiet
Die Festlegung eines Sanierungsgebietes unterliegt der jeweiligen Stadt bzw.den Denkmalämter. In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet erhalten alle Objekte eine Förderung gem. § 7h EStG. Ein Sanierungsgebiet können ganze Gemeinden, Stadtviertel oder auch Straßenzüge sein. Der Unterschied zur Absetzung nach § 7i EStG besteht u.a. darin, das schon vor Sanierungsbeginn der Prozentsatz für die Absetzbarkeit bei dem jeweiligen Objekt vorliegt, bei der Absetzbarkeit nach § 7i wird die endgültige Bescheinigung über die Höhe der Sanierungskosten im Gegensatz zum Sanierungsgebiet erst nach vollständiger Fertigstellung erteilt.Siehe auch: Denkmal

Sondereigentum
Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet zwei Arten des Sondereigentums: Zum einen das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum), zum anderen das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum).

Teilungserklärung
Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass ein Haus in verschiedene von einander getrennte Wohnungen geteilt wird. Die Teilung wird mit der Anlegung von eigenen Wohnungsgrundbüchern wirksam. Dadurch ist es möglich, diese Miteigentumsanteile selbständig zu belasten. Die Teilungserklärung gibt unter anderem Auskunft darüber, welche konkreten Gebäudeteile Sonder-, Teil- oder Gemeinschaftseigentum sind.Siehe auch: Teileigentum

Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bescheinigung des Finanzamts, dass der Käufer einer Immobilie die Grunderwerbssteuer bezahlt hat. Für die Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundbuch wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt.

Verkehrshypothek
Die Verkehrshypothek, die als Buch- und Briefhypothek bestellt werden kann, ist ebenfalls an das Bestehen der Forderung gebunden, jedoch nur in Bezug auf den ersten Gläubiger, d.h. der erste Gläubiger kann die Hypothek nur erwerben, wenn die gesicherte Forderung besteht. Überträgt der erste Hypothekengläubiger die Hypothek auf einen anderen, dann gilt der öffentliche Glaube des Grundbuchs, d.h., das wenn der Gläubiger aus der letzten Hypothek klagt, er das Bestehen der Forderung nicht zu beweisen braucht, da die Grundbucheintragung die Vermutung begründet, daß die Forderung besteht. Zur Entstehung der Hypothek sind Einigung und Eintragung im Grundbuch erforderlich. Die Einigung muß zwischen dem Gläubiger der Forderung und dem Grundstückseigentümer geschlossen werden. Die Eintragung der Hypothek muß enthalten: den Namen des Gläubigers, den Betrag der Forderung und die Zinsen. Zum Erwerb einer Briefhypothek ist die Übergabe des Briefes an den Gläubiger erforderlich. Siehe auch: Hypothek, Hypothekenbank, Hypothekendarlehen, Sicherungshypothek

Wertsteigerungspotenzial
Bei Immobilien ergibt sich in der Regel im Falle von Mietsteigerungen eine entsprechende Werterhöhung der Immobilie, da sich der Kaufpreis bei Gewerbeimmobilien überwiegend nach dem Ertragswert bestimmt

Zweitmarkt für geschlossene Fonds
Unter dem Zweitmarkt für geschlossene Fonds versteht man einen Markt, in dem Gesellschaftsanteile (in der Regel Kommanditanteile) an bestehenden geschlossene Fonds während der Laufzeit gehandelt werden.